DRUCKHAUS WAIBLINGEN (DHW)-
Abfindung Steuerfrei!

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Druckhaus Waiblingen (DHW) schliesst

Wie der Presse Mitte zu entnehmen war, wird das Druckhaus Waiblingen nach nahezu 200 jähriger Tradition geschlossen werden. Rund 90 Mitarbeiter verlieren Ihren Arbeitsplatz. Durch Überführung in Transfergesellschaften und / oder Abfindungen soll versucht werden, es so sozialverträglich wie möglich für die Mitarbeiter zu gestalten.

Die Druckhaus Waiblingen ist Teil einer renommierten Unternehmensgruppe mit einer langen Geschichte, die bis ins Jahr 1839 zurückreicht. Seit 1920 befindet sich das Unternehmen im Besitz der Familie Villinger. Der Zeitungsverlag Waiblingen ist bekannt für seine Lokalzeitungen im Rems-Murr-Kreis, der an die Stadt Stuttgart angrenzt.

Das Druckhaus Waiblingen ist sowohl im hochwertigen Bogenoffsetdruck als auch in der Zeitungsproduktion aktiv. Die modernen Druckmaschinen, wie die Heidelberg Speedmaster 4- und 5-Farben-Maschinen sowie die MAN Roland Geoman Zeitungsdruckmaschine, ermöglichen eine erstklassige Druckqualität.

Die Entscheidung zur Schließung der Druckerei erfolgte im Zuge von Konzentrationsschritten in der Region Stuttgart. Vor kurzem wurden bereits zwei andere Zeitungsdruckereien in Stuttgart und Esslingen geschlossen. Die Produktion wurde von der neu gegründeten MHS Print GmbH in Esslingen übernommen, die in moderne Zeitungsdruckmaschinen investiert hat.

Die Veränderungen in der Druckindustrie erfordern strategische Anpassungen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Trotz der Schließung des Druckhauses Waiblingen wird die Unternehmensgruppe weiterhin ihr Engagement für erstklassige Drucklösungen fortsetzen und den Anforderungen des Marktes gerecht werden.

 

Sind auch SIe betroffen? Dann sollten Sie jetzt handeln. Gerade, wenn es um eine Abfindung geht.

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Markus M.

Ich habe nach Wegen gesucht, nicht die Hälfte meiner Abfindung versteuern zu müssen. Mit einer Investition in die Zukunft konnte ich dies hinbekommen und erhalte nun sogar monatliche Zahlungen aus der PV-Anlage.

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Mein Name ist Matthias Hieber.

Seit dem Jahre 2003 bin ich in der Finanzdienstleistungsbranche und habe dort mehrere Positionen bekleidet.

Als Diplom-Betriebswirt (BA) und geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK) helfe ich Menschen dabei, sich intelligent Erträge aufzubauen und dabei noch Steuern zu optimieren.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!

Fiktive Beispielrechnung

Ein Lediger erzielte im abgelaufenen Kalenderjahr Lohneinkünfte in Höhe von 60.000 €. Sein zu versteuerndes Einkommen betrug ohne Abfindung 55.000 €. In diesem Jahr verlor er seinen Arbeitsplatz und erhielt eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes von 150.000 €.

Die Einkommensteuer (ESt) einschließlich Solidaritätszuschlag (Soli) und Kirchensteuer (KiSt) beträgt in diesem Beispiel, einschließlich der Abfindungsbesteuerung nach der Grundtabelle, insgesamt rund 87.748 €.

Durch entsprechende steuerliche Gestaltung mindert sich sein zu versteuerndes Einkommen um 55.000 € und sinkt somit auf 0 €.

Aufgrund der für Abfindungen geltenden Fünftel-Regelung beträgt seine gesamte ESt incl. Soli. und KiSt nun nur noch 5x 5.987 €, insgesamt somit 29.935 €.

Er erhält daher eine ESt-Rückerstattung (incl. Soli.+KiSt) von 57.813 €.

Um eine entsprechende PV erwerben zu können, wird ca. 25.000 € Eigenkapital benötigt, das von der Steuerrückerstattung genommen werden kann. Der Liquiditätsüberschuss beträgt demnach 32.813 € (57.813 abzüglich 25.000). Durch die Stromerträge zahlt sich die PV über eine Laufzeit von ca. 17 Jahren von selbst ab. Nach vollständiger Tilgung des Finanzierungsdarlehens erzielt die PV weiterhin Stromerträge für mindestens 30 Jahre. 20 Jahre lang davon staatlich abgesichert über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Der Steuerrückfluss (hier: 57.813 €) ist höher als der Eigenkapitaleinsatz (25.000 €)

Sie können quasi ohne eigenes Geld einen Sachwert erwerben, der Ihnen Monat für Monat eine Zusatzeinnahme liefert!
Und das 30 Jahre lang!

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