Der IAB ist ein mĂ€chtiges Werkzeug zur Steuergestaltung â aber er entfaltet sein volles Potenzial nur dann, wenn die persönlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen dazu passen. Im Folgenden sehen Sie typische Situationen, in denen der Einsatz besonders sinnvoll sein kann:
Ob durch eine Abfindung, einen hohen Jahresgewinn, eine Bonuszahlung, den Verkauf eines Unternehmensanteils oder andere Einmaleffekte: In Jahren mit deutlich höherem Einkommen greift die Steuerprogression besonders stark. Jeder zusĂ€tzliche Euro wird mit einem höheren Grenzsteuersatz belastet â oft 42âŻ% oder sogar 45âŻ%. Hier kann der Investitionsabzugsbetrag helfen, die steuerliche Belastung auf ein vernĂŒnftiges MaĂ zu reduzieren. Durch die gezielte Minderung des Gewinns wird nicht nur Steuern gespart, sondern der gesamte Steuerverlauf geglĂ€ttet.
Vielleicht wollen Sie neue Technik anschaffen, Ihre Ausstattung modernisieren, einen Firmenwagen kaufen oder in Maschinen investieren. Auch gröĂere Anschaffungen wie Softwarelösungen, Werkzeuge oder BĂŒroausstattung zĂ€hlen dazu. Entscheidend ist: Die Investition muss innerhalb der nĂ€chsten drei Jahre erfolgen â aber die steuerliche Entlastung durch den IAB kann sofort geltend gemacht werden. Das verschafft Ihnen finanziellen Spielraum und ermöglicht eine flexible, vorausschauende Planung.
Durch den IAB können Sie Ihre steuerlichen Belastungsspitzen abmildern. Gewinne oder hohe Einkommensteuerzahlungen werden in Jahren mit hoher Steuerprogression reduziert, Investitionskosten in spĂ€tere Jahre verschoben â das hilft Ihnen dabei, Ihre Steuerquote ĂŒber mehrere Jahre hinweg auf einem ausgeglichenen Niveau zu halten. So vermeiden Sie starke Schwankungen in der Steuerbelastung, die gerade fĂŒr SelbststĂ€ndige, Gutverdiener, AbfindungsempfĂ€nger und Unternehmer zu einem Problem werden können. Man spricht hier oft von âintertemporaler Steuerplanungâ â also der gezielten Gestaltung von Steuerzahlungen ĂŒber mehrere Jahre hinweg.
Wer den Investitionsabzugsbetrag nutzt und die Investition wie geplant durchfĂŒhrt, kann zusĂ€tzlich von einer Sonderabschreibung von bis zu 40âŻ% profitieren (§âŻ7g Abs. 5 EStG). Diese Sonder-AfA kann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zusĂ€tzlich zur regulĂ€ren Abschreibung geltend gemacht werden â was die Steuerlast nochmals erheblich senken kann. Das ist besonders attraktiv, denn Sie profitieren so zweifach: durch die Vorauswirkung des IAB und durch die zusĂ€tzliche Abschreibung nach der Investition.
Der Investitionsabzugsbetrag ist keine steuerliche Grauzone oder ein kompliziertes Modell, sondern ein gesetzlich vorgesehenes Förderinstrument. Wer sauber plant, die Fristen einhĂ€lt und die Voraussetzungen erfĂŒllt, hat nichts zu befĂŒrchten â im Gegenteil: Der IAB wird von FinanzĂ€mtern regelmĂ€Ăig anerkannt, wenn er korrekt angewendet wird.
Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend: Der IAB muss vor dem Jahresende geltend gemacht werden â am besten in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Eine vorausschauende Planung zahlt sich hier im wahrsten Sinne des Wortes aus.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob und wie der IAB fĂŒr Sie sinnvoll ist, sprechen Sie uns gerne an â wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Steuerlast gezielt senken und gleichzeitig sinnvoll in die Zukunft investieren können.
Der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) erlaubt es, bis zu 50âŻ% der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines betrieblich genutzten Wirtschaftsguts bereits im Vorfeld steuerlich geltend zu machen â also noch bevor die Investition tatsĂ€chlich erfolgt. Diese Vorverlagerung wirkt sich direkt gewinnmindernd aus und senkt somit die Steuerlast im betreffenden Jahr.
Beispiel: Bei einer geplanten Investition von 40.000âŻâŹ in eine Photovoltaikanlage können bereits im laufenden Jahr bis zu 20.000âŻâŹ steuermindernd berĂŒcksichtigt werden â vorausgesetzt, die Investition wird innerhalb der nĂ€chsten drei Jahre umgesetzt und das Wirtschaftsgut ĂŒberwiegend betrieblich genutzt.
Kriterium | Voraussetzung |
---|---|
Betriebsvermögen | < 235.000 ⏠|
Nutzung der Anlage | Ăber 90âŻ% betrieblich |
Investitionszeitraum | Anschaffung innerhalb von 3 Jahren |
Vor allem Menschen mit hohem Einkommen oder Einmalzahlungen (z.âŻB. durch Abfindung) können gezielt steuern und in Substanzwerte investieren.
đŒ Steuerentlastung bei einmalig hohem Einkommen
âïž Investition in erneuerbare Energien
đ Einnahmen durch Einspeisung oder Eigenverbrauch
đïž Aufbau langfristiger Werte
In Kombination mit der FĂŒnftelregelung fĂŒr Abfindungen kann der IAB eine zusĂ€tzliche steuerliche Hebelwirkung entfalten. Durch die geschickte Planung der AbzugsbetrĂ€ge lĂ€sst sich die Steuerprogression weiter reduzieren und die Abfindung steuerlich optimieren.
Jahr 1 â Einkommen mit Abfindung / hoher Steuerlast, Bildung IAB
Geplante Investition: 100.000 âŹ
IAB: 50.000 ⏠vorweg abgesetzt
Steuerersparnis bei 44âŻ% Grenzsteuersatz: ca. 22.000 âŹ
Jahr 2 â Anschaffung der PV-Anlage
Auflösung IAB: +50.000 ⏠steuerlich wirksam
Sonderabschreibung 40âŻ% auf Rest (50.000 âŹ): -20.000 âŹ
Steuerentlastung ca. 8.800 âŹ
Im Ăberblick:
Jahr | MaĂnahme | Steuerwirkung (ca.) |
1 | IAB (50âŻ%) | 22.000 ⏠Entlastung |
2 | Sonder-AfA (40âŻ% von Restbetrag) | 8.800 ⏠Entlastung |
 | Gesamte Wirkung | 30.800 ⏠|
Beratung: Steuerliche EinschĂ€tzung durch versierten Steuerberater& Planung.Â
IAB-Bildung: Im Jahr mit hohem Einkommen (z.âŻB. durch Abfindung)
Investition: Anschaffung innerhalb von 3 Jahren
Sonderabschreibung: Nutzung im Jahr der Investition
Der IAB erlaubt es Unternehmern oder einkommensteuerpflichtigen Personen mit gewerblicher TĂ€tigkeit, bis zu 50âŻ% einer geplanten Investition vorab steuerlich geltend zu machen â auch wenn noch gar nichts angeschafft wurde.
Das hĂ€ngt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Beispiel: Bei einer geplanten Investition von 100.000âŻâŹ und einem Grenzsteuersatz von 44âŻ% ergibt sich durch den IAB (50.000âŻâŹ) eine Steuerentlastung von rund 22.000âŻâŹ im Jahr der Bildung.
Ja, solange die Voraussetzungen erfĂŒllt sind. Der IAB ist objekt- und betriebsbezogen. Es können auch mehrere IABs fĂŒr verschiedene Investitionen gebildet werden.
Der IAB wird im Rahmen der Einnahmen-Ăberschuss-Rechnung oder Bilanz als Betriebsausgabe berĂŒcksichtigt. Das reduziert das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Bildung.
Im Jahr der Anschaffung können 40âŻ% des verbleibenden (nach IAB) Investitionsbetrags zusĂ€tzlich abgeschrieben werden â das mindert erneut das zu versteuernde Einkommen.
Der IAB muss rĂŒckwirkend aufgelöst werden. Es drohen Steuernachzahlungen mit Zinsen.
Ja, vor allem dann, wenn die Investition nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt oder die betriebliche Nutzung nicht eingehalten wird. Eine RĂŒckabwicklung kann teuer werden.
âBetrieblichâ heiĂt hier: Die Anlage wird zum Erwirtschaften von EinkĂŒnften genutzt â etwa durch Einspeisung ins Stromnetz, Verkauf oder Vermietung. Ein privater Eigenverbrauch reicht nicht.
Die tatsĂ€chlichen Investitionskosten im Anschaffungsjahr sind maĂgeblich. Der IAB muss ggf. anteilig angepasst werden, wenn die Investition kleiner oder gröĂer ausfĂ€llt als ursprĂŒnglich angesetzt.
Sie mĂŒssen den IAB in der SteuererklĂ€rung fĂŒr das Jahr der Bildung korrekt ausweisen und dokumentieren, wofĂŒr Sie investieren möchten (z.âŻB. PV-Anlage). Ein separates Formular ist nicht nötig â der Steuerberater hilft hier.
Nein, der IAB ist ein steuerliches Gestaltungsmittel, keine finanzielle Förderung oder Subvention.
Ja, wenn die PV-Anlage gewerblich betrieben wird
Nur Investitionen im Inland sind IAB-fĂ€hig â die PV-Anlage muss sich auf deutschem Boden befinden.
Sie mĂŒssen glaubhaft machen können, dass eine Investition konkret geplant ist (z.âŻB. durch Angebote, Planung, BeratungsgesprĂ€che). Nach Anschaffung mĂŒssen Rechnungen, Nutzung und Abschreibungen korrekt dokumentiert werden.
Hinweis: Keine Steuerberatung â bitte wenden Sie sich zur PrĂŒfung an Ihren Steuerberater.
Mein Name ist Matthias Hieber.
Seit dem Jahre 2003 bin ich in der Finanzdienstleistungsbranche und habe dort mehrere Positionen bekleidet.
Als Diplom-Betriebswirt (BA) und geprĂŒfter Finanzanlagenfachmann (IHK) helfe ich Menschen dabei, sich intelligent ErtrĂ€ge aufzubauen und dabei noch Steuern zu optimieren.
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!
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